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   BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 695/97   

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https://dejure.org/1999,19080
BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 695/97 (https://dejure.org/1999,19080)
BAG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 6 AZR 695/97 (https://dejure.org/1999,19080)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 6 AZR 695/97 (https://dejure.org/1999,19080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abfindung wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Angestellten im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern - Kündigung aufgrund mangelnden Bedarfs - Rechtmäßigkeit der Anwendung des BAT-O und des Tarifvertrag "soziale Absicherung" aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96

    Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch

    Auszug aus BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 695/97
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kommt es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Abfindung nach § 2 Abs. 1 TV soziale Absicherung nicht darauf an, ob die wirksam gewordene Kündigung, die der Arbeitgeber ausgesprochen hat, weil der Arbeitnehmer wegen mangelnden Bedarfs nicht mehr verwendbar ist, ihre Rechtsgrundlage in Abs. 4 Nr. 2 EV fand (Senatsurteil 19. Februar 1998 - 6 AZR 367/96 - BAGE 88, 109; ebenso Senatsurteil 16. Juli 1998 - 6 AZR 205/97 - nv.).

    Diese Rechtsprechung hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (Schaub EWiR 1998, 1073, 1074; Welslau BuW 1999, 279).

    Er hält deshalb an dieser Rechtsprechung fest und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine ausführliche Begründung in dem veröffentlichten Urteil vom 19. Februar 1998 (- 6 AZR 367/96 - BAGE 88, 109, 113) Bezug.

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 695/97
    Nach dem Wortlaut dieser Tarifbestimmung, von dem die Auslegung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie auszugehen hat (Senatsurteil 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe mwN), muß ein Ursachenzusammenhang zwischen dem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Umstand und der Kündigung bestehen.
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 205/97

    Abfindung: Anspruch nach dem Sozialtarifvertrag auch bei betriebsbedingter

    Auszug aus BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 695/97
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kommt es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Abfindung nach § 2 Abs. 1 TV soziale Absicherung nicht darauf an, ob die wirksam gewordene Kündigung, die der Arbeitgeber ausgesprochen hat, weil der Arbeitnehmer wegen mangelnden Bedarfs nicht mehr verwendbar ist, ihre Rechtsgrundlage in Abs. 4 Nr. 2 EV fand (Senatsurteil 19. Februar 1998 - 6 AZR 367/96 - BAGE 88, 109; ebenso Senatsurteil 16. Juli 1998 - 6 AZR 205/97 - nv.).
  • BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 595/08

    Abfindung nach dem TV Soziale Absicherung - Arbeitsplatzangebot nach Kündigung

    Die Kündigung muss zu der vom Arbeitnehmer zuvor erklärten Ablehnung des Arbeitsplatzangebots in einem Kausalzusammenhang stehen (Senat 15. Juli 1999 - 6 AZR 695/97 - ZTR 2000, 227).
  • BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 599/08

    Abfindung nach dem TV Soziale Absicherung - Arbeitsplatzangebot nach Kündigung

    Die Kündigung muss zu der vom Arbeitnehmer zuvor erklärten Ablehnung des Arbeitsplatzangebots in einem Kausalzusammenhang stehen (Senat 15. Juli 1999 - 6 AZR 695/07 - ZTR 2000, 227).
  • BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 600/08

    Abfindung nach dem TV Soziale Absicherung - Arbeitsplatzangebot nach Kündigung

    Die Kündigung muss zu der vom Arbeitnehmer zuvor erklärten Ablehnung des Arbeitsplatzangebots in einem Kausalzusammenhang stehen (Senat 15. Juli 1999 - 6 AZR 695/97 - ZTR 2000, 227).
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